Unbedenklichkeitserklärung der Krankenkassen
Unbedenklichkeitserklärung der Krankenkassen
Mit B+S auf der sicheren Seite
Unternehmen, die Leistungen der Zeitarbeit in Anspruch nehmen, tragen per Gesetz eine Subsidiärhaftung. Damit ist ein finanzielles Risiko verbunden, das es zu reduzieren gilt. Dabei ist es sinnvoll, sich für einen Personaldienstleister zu entscheiden, der nachweisen kann, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommt und wirtschaftlich stabil ist.

Mit B+S sind sie auf der sicheren Seite. Da wir nicht nur Worte, sondern auch Taten für uns sprechen lassen, wird die Zuverlässigkeit unserer Zahlungen monatlich durch das IZS Institut für Zahlungssicherheit geprüft und bescheinigt. Alle Prüfungsergebnisse können sie online hier einsehen.
Die Subsidiärhaftung: Kein Risiko für ihr Unternehmen mit B+S
Die gesetzlich festgelegte Subsidiärhaftung besagt, dass sie als Kunde eines Personaldienstleisters für die Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge zur Berufsgenossenschaft und die Lohnsteuer der bei Ihnen eingesetzten Zeitarbeiter haften. Die Haftung tritt erst im Falle einer Insolvenz des Personaldienstleisters oder bei Nichteinhaltung seiner Zahlungsfristen ein. Die Ansprüche der Sozialversicherungsträger verjähren grundsätzlich vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind. Über unsere Zusammenarbeit mit IZS können sie als Entleiher ab sofort den kostenlosen Haftungsschutz für Entleiher nutzen. Der Haftungsschutz ersetzt Ihnen als Entleiher nachgewiesene Subsidiärhaftungsschäden zu einem Beitragsmonat in Höhe von bis zu 5.000 € wenn eine Information auf dem dazugehörenden digitalen SV-Zertifikat des IZS falsch ist.Formular Haftungsschutz Subsidiärhaftungsschäden
Voraussetzung für die kostenlose Nutzung des Haftungsschutzes für Entleiher ist eine kurze Online-Registrierung über den folgenden Button und eine Bestätigung von IZS.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung: Sicherheit in der Zusammenarbeit
Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigen Krankenkassen, dass der Personaldienstleister seine vergangenen Beitragsverpflichtungen fristgemäß und vollständig erfüllt hat. Das erleichtert die Einschätzung des Risikos der Subsidiärhaftung vor dem Vertragsschluss und während der Zusammenarbeit. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der B+S Personaldienstleistungen GmbH erhalten sie hier.
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Erhalten sie jeden Monat einen Bericht mit allen Prüfungsergebnissen zu unserem Unternehmen. Nutzen sie dazu den kostenlosen Newsletterservice von IZS.
Über IZS Institut für Zahlungssicherheit: Risiko besser einschätzen durch geprüfte SV-Zahlungen
Das Institut für Zahlungssicherheit (IZS) ist Deutschlands größter unabhängiger Informationsdienstleister, der Risikoinformationen für die Zeitarbeit einholt, veröffentlicht und pflegt. Mit den Informationen können einerseits Personaldienstleister ihre Zuverlässigkeit gegenüber ihren Entleihern nachweisen. Andererseits können Entleiher die benötigten Dokumente zur lückenlosen Risiko-Dokumentation der Zusammenarbeit mit Zeitarbeitsunternehmen erhalten und dadurch das Risiko einer Subsidiärhaftung besser einschätzen und reduzieren. Weitere Informationen zu IZS und wie das Institut seine Daten erhebt, erhalten sie hier.
Gemeinsam finden wir heraus, welche Bausteine bei Ihnen zum Erfolg im Personalmarketing beitragen. Nehmen Sie Kontakt auf.
Ihre Ansprechpartner in Erlangen

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Tel. 09131 / 94 021-0 brigitte.bernhardt@bsjobs.de

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